Es wird wieder vermehrt gerudert und es gelten nach wie vor folgende Regeln für den Ruderbetrieb im Breitensport (Jahrgang 2000 und älter):
- Im Breitensport dürfen ab dem 1. März 2021 draussen Sportaktivitäten als Einzelpersonen oder in Gruppen von maximal 15 Personen (Betreuer/-innen, Leiter/-innen inklusive) ohne Körperkontakt stattfinden. Dabei muss der Mindestabstand eingehalten oder eine Maske getragen werden.
- Ausfahrten in Mannschaftsbooten sind möglich. Aufgrund der Unterschreitung des Mindestabstands von 1.5m müssen jedoch Schutzmasken getragen werden.
- Alternativ kann durch Freilassen jedes zweiten Rollsitzes die Abstandsregel anstelle der Maskenpflicht befolgt werden.
- Im Einer/Skiff müssen keine Masken getragen werden.
- Personen aus dem gleichen Haushalt müssen keine Masken tragen.
- Trainings in Innenräumen sind nach wie vor nicht erlaubt.
- Wettkämpfe bleiben verboten.
- Am Land sowie auf dem Bootssteg gilt Maskenpflicht.
Sollten mehr als 15 Personen erscheinen, müsse diese mit Abstand seitlich warten, können aber, wenn die anderen auf dem See sind, danach ausrudern.
Masken sind auf jedem Fall zu tragen, im Bootshaus wie auch während dem Rudern. Das Schutzkonzept ist ebenfalls unbedingt weiterhin einzuhalten: Tragen der Masken, Hände waschen und desinfizieren, Desinfizierung des Fahrtenbuches, nach der Ausfahrt Pflege der Boote und der Skull-/Ruderenden mit Seifenwasser, möglichst keine Ansammlungen von mehreren Personen, vor allem nicht im Umkleidebereich – und duschen danach wenn immer möglich zu Hause.